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30 Tage Urlaub für Auszubildende

Änderungen der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung in Kraft getreten

18. Oktober 2019

Diese Woche ist die Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten, durch die es unter anderem zu Änderungen in der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung (UrlMV) kommt.

Die Tarifeinigung vom März 2019 sieht u.a. eine Erhöhung des Erholungsurlaubs für Auszubildende um einen Tag vor. Damit auch Beamtinnen und Beamte in Ausbildung diesen erhalten, wurde nun § 3 Abs. 2 UrlMV entsprechend geändert. Somit kommen diese nun auf 30 Tage Urlaub im Jahr, Auszubildende im Schichtdienst ab dem zweiten Jahr sogar auf 31 Tage.

Darüber hinaus wird die Einbringungsfrist für angesparten Erholungsurlaub von drei auf sechs Jahre verdoppelt, wenn Beamtinnen und Beamte die Voraussetzungen für eine familienpolitische Teilzeit oder Beurlaubung erfüllen. Damit soll es den Beamtinnen und Beamten mit Familienpflichten erleichtert werden, künftige und bekannte Betreuungs- oder Pflegenotwendigkeiten mit dem Beruf in Einklang zu bringen.

 

Das vollständige Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/2019 finden Sie hier.

 

Foto: BBB

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