Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine Allgemeinverfügung zum Schutz von schwangeren und stillenden Beschäftigten herausgegeben und am 14. Juni 2020 erneut aktualisiert.
Abweichend von den bisherigen Fassungen der Allgemeinverfügung wird kein kalendermäßig bestimmter Endzeitpunkt festgelegt. Die Allgemeinverfügung endet, wenn die die Kontaktbeschränkungen regelnden §§ 1 und 2 der fünften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (in der aufgrund Änderungsverordnung jeweils geltenden Fassung) außer Kraft treten. Das Ende wird ebenfalls bekannt gegeben.
Diese Allgemeinverfügung basiert auf den Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales „Informationen zum Mutterschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARSCoV-2/COVID-19“, welches in einer aktuellen Version vom 8. Mai 2020 vorliegt.
Stand: 15. Juni 2020
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