Der erste Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge wurde heute dem BBB im Rahmen einer frühzeitigen Information zugeleitet. Im Landtag soll er demnächst – nach Anhörung der Ressorts und erneuter Verbandsanhörung – eingebracht werden. Das Tarifergebnis wird damit ZEIT- und VOLUMENGLEICH, aber systemkonform auf den Beamtenbereich übertragen.
Die Eckpunkte des Entwurfs:
Die Erhöhungen sollen rückwirkend zum 01.01.2019 Wirkung entfalten. Die erhöhten Bezüge werden voraussichtlich mit den Juni-Bezügen ausbezahlt (inklusive der bis dahin nachzuzahlenden Bezüge).
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