Einer der ersten Termine des im Amt bestätigten Finanzministers Albert Füracker gebührte dem BBB-Vorstand.
Im Finanzministerium wurde der neue Koalitionsvertrag sehr gelobt. „Unsere Forderungen wurden aufgenommen, wir sind sehr zufrieden,“ so BBB-Vorsitzender Habermann.
Dem entsprach auch das Wahlverhalten der bayerischen Beamtinnen und Beamten. Mit ihrer Stimmabgabe brachten sie deutlich zum Ausdruck, dass sie mit den bisherigen Entwicklungen im öffentlichen Dienst sehr zufrieden sind.
Thematisiert wurde auch die Mütterrente II. Nach der Mütterrente I, die Bayern als einziges Land wirkungsgleich und systemkonform auf die bayerische Beamtenversorgung übertragen hat, wird nun auch die Mütterrente II übertragen. Sobald die Veröffentlichung auf Bundesebene erfolgt, soll eine Übertragung auf die bayerische Beamtenversorgung angegangen werden.
Mit gestriger Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt sind nun alle Voraussetzungen geschaffen, sodass am 1. Januar 2019 die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung vom 12. Oktober 2018 in Kraft treten kann. Begrüßt werden vor allem die Anhebung der Höchstbeträge für verordnete Heilbehandlungen und die Aufhebung der einschränkenden Regelungen für Sehhilfen ab dem 18. Lebensjahr.
Auch die kürzlich gestiegene Zahl beihilferechtlicher Beanstandungen bei Zahnarztrechnungen sollte auf Intervention des BBB demnächst der Vergangenheit angehören.
Abschließend wurde erneut betont, dass eine Abschaffung oder Kürzung von Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte oder gar eine Erhöhung der Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst nie im Gespräch waren und auch in Zukunft kein Thema sein werden.
Foto: BBB
V.l.n.r.: Gerhard Wipijewski (stellvertretender BBB-Vorsitzender), Finanzminister Albert Füracker, Claudia Kammermeier (stellvertretende BBB-Vorsitzende), Rolf Habermann (BBB-Vorsitzender), Rainer Nachtigall (stellvertretender BBB-Vorsitzender)
Nicht im Bild: BBB-Vorstandsmitglieder Dagmar Bär und Klaus Eckl