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Aufgrund zahlreicher Nachfragen: Besoldungsanpassungsgesetz ist in Arbeit!

19. Januar 2024

Die Übernahme des Tarifabschlusses steht – fast. Noch ist ein Gesetzgebungsverfahren nötig, das aber bereits angelaufen ist. Schon im Dezember hatte sich der BBB-Vorstand mit dem Bayerischen Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker getroffen und die Rahmenbedingungen besprochen. Die Übernahme des Tarifergebnisses aus dem Abschluss zum TV-L in Höhe und Ablauf steht – auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger! Details werden noch besprochen und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erörtert.

Das Verfahren soll so schnell wie möglich abgeschlossen werden, damit Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger möglichst bald in den Genuss der höheren Leistungen kommen. Die Zahlungen erfolgen dann rückwirkend zum Dezember 2023. Es müssen also durch den zeitlichen Ablauf, den das Gesetzgebungsverfahren in Anspruch nimmt, keine Verluste in Kauf genommen werden.

 

Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung im TV-L:

  • steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro (1.800 Euro noch im Dezember 2023, für Azubis 1.000 Euro; Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro, für Azubis 50 Euro)
  • ab dem 1. November 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag)
  • ab dem 1. Februar 2025 Erhöhung um 5,5 Prozent
  • Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zu den gleichen Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro erhöht
  • Vertragslaufzeit: 25 Monate (31. Oktober 2025)

 

Foto: BBB/Andreas Gebert

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