„Wir müssen sicherstellen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in den öffentlichen Dienst nicht beschädigt wird!“, sagt Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) zur aktuellen Diskussion um verbeamtete AfD-Mitglieder. „Aber einen Generalverdacht lehnen wir ab.“
Egal, ob beim Eintritt in das Beamtenverhältnis, oder später. Das Beamtenrecht verlangt eine Einzelfallabwägung, ob eine Person für die freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und für deren Erhaltung eintreten wird. Die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei kann daran durchaus Zweifel begründen.
„Es ist wichtig, künftig genauer hinzuschauen“, sagt Nachtigall. „Es wird von entscheidender Bedeutung sein, vorhandene Regelungen gegebenenfalls zu konkretisieren“. Das erleichtert die jeweils nötige Einzelfallentscheidung.
Wichtig sei es aber auch, das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in den Staat und seine Institutionen zu schützen und gleichzeitig den Beschäftigten die Sicherheit zu vermitteln, dass sie nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
„Wer nicht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht, hat im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen“, so der BBB-Chef, „aber Vorverurteilungen darf es nicht geben!“
BBB-Presseerklärung vom 7. Mai 2025
Foto: ZDF/BBB
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