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BBB: Das geht auf Kosten des öffentlichen Dienstes!

Ministerpräsident gibt Absichten zum kommenden Doppelhaushalt bekannt

11. November 2025

Noch bevor die Tarifverhandlungen im Bereich der Länder überhaupt begonnen haben, hat die Bayerische Staatsregierung angekündigt, das Ergebnis nur mit einer Verzögerung von 6 Monaten auf den Beamtenbereich übertragen zu wollen. Lange Jahre hat man hier für Parallelität zwischen den Beschäftigtengruppen gesorgt und ist damit sehr gut gefahren. „Das jetzt geht auf Kosten des öffentlichen Dienstes!“, warnt Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Gleichzeitig sollen (ab 2027) Teilzeitmöglichkeiten eingeschränkt werden. „Offenbar hat die bestmögliche Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben bei der Staatsregierung an Stellenwert eingebüßt!“

In der Pressekonferenz sprach der Ministerpräsident von einem Bekenntnis zum Berufsbeamtentum. „Das kann ich in der nun angekündigten Verschiebung nicht erkennen!“, so Nachtigall. Verbeamtet Beschäftigte sollen von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt werden. „Noch bevor überhaupt Zahlen im Raum stehen, werden hier massive Sparmaßnahmen angekündigt, die nicht nur einseitig eine Berufsgruppe treffen, sondern zudem noch einen Keil zwischen die Beschäftigtengruppen treiben!“ Nun sollen gerade diejenigen herhalten, deren Einkommen per Gesetz geregelt wird – und die damit dem schnellen Zugriff unterliegen.

Die Verwaltung, das Umsetzungsorgan des Staates, durch demotivierende Maßnahmen wie diese zu schwächen, sei in Zeiten knapper Kassen kontraproduktiv. „Die Staatsdiener halten den Staat am Laufen“, betont Nachtigall. Solche Maßnahmen sind ein Affront für das Engagement der Beschäftigten im täglichen Einsatz.

Mit der Einschränkung der Teilzeit wird die fehlende Wertschätzung des öffentlichen Dienstes nun zusätzlich bekräftigt. Jahrzehntelang wurde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als besonderer Schwerpunkt der bayerischen Politik gesehen. Nun macht sich Bayern zum Vorreiter in entgegengesetzter Richtung: Als erstes Bundesland senkt es die Altersgrenze der Kinder, deren Eltern in familienpolitische Teilzeit gehen können auf das 14. Lebensjahr. „Diesen Richtungswechsel können wir nicht nachvollziehen“, so der BBB-Chef. Unabhängig davon, ob der Eingriff von der Staatsregierung als „moderat“ bezeichnet werde: „Hier geht es um das Signal, das eine solche Maßnahme sendet“, verdeutlicht Nachtigall weiter.

 

BBB-Presseerklärung vom 11. November 2025

 

Bild: Shutterstock

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