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BBB: Ein Kompromiss mit bitterem Beigeschmack

Tarifeinigung bei den Beschäftigten der Länder (TV-L)

14. Februar 2026

„Ein Kompromiss“, so bezeichnet Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) den aktuellen Tarifabschluss im Bereich des TV-L. Es blieben auch in Zukunft erhebliche Schlechterstellungen gegenüber dem TVöD, dem zweiten Tarifvertrag im Bereich des öffentlichen Dienstes. Dass Bayern als einziges Bundesland einen eigenen Landesvertreter mit am Verhandlungstisch hatte, lässt vermuten, dass es entscheidenden Einfluss auf das enttäuschende Ergebnis hatte. „Die zeitgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich bleibt für uns ein Muss!“, so der BBB-Vorsitzende.

„Leider war die TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) wieder nicht bereit, den stufengleichen Aufstieg im TV-L zu implementieren und damit die Beschäftigungsbedingungen zwischen den beiden Tarifverträgen anzugleichen“, bedauert Nachtigall. Damit verbleibe des Gefälle zwischen TVöD und TV-L. „Ein erheblicher Nachteil bei der Fachkräfte- und Nachwuchsgewinnung!“. Ein bitterer Beigeschmack des zurückhaltenden Abschlusses.

Das spreche nicht von Anerkennung gegenüber den eigenen Beschäftigten und mache den vielfach strapazierten Satz „Leistung muss sich wieder lohnen“ zur leeren politischen Phrase. „Motivationsförderung geht anders!“, stellt Nachtigall klar.

Der Arbeitgeber Freistaat Bayern war noch nie so unmittelbar an der Einigungsfindung beteiligt. Es hat als einziges Bundesland in der TdL einen eigenen Vertreter mit am Verhandlungstisch sitzen. Es hatte damit auch unmittelbar Einfluss auf dieses enttäuschende Ergebnis für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst des Freistaats.

„Für uns ist die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf den Beamtenbereich, inklusive der Versorgungsempfänger, jetzt ein Muss“, stellt Nachtigall klar. Man brauche sofortige Gespräche, wie die Übertragung der einzelnen Komponenten des Tarifabschlusses aussehen könne. Die von Ministerpräsident Söder angekündigte Verschiebung der Übertragung wäre eine Missachtung der Leistungen der Beamtinnen und Beamten in Bayern. Außerdem gefährde sie die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation.

„Wir warten auf ein klares Bekenntnis der Staatsregierung zum öffentlichen Dienst“, so der BBB-Chef.

 

BBB-Pressemitteilung vom 14. Februar 2026

 

Bild: BBB

 

 

 

 

 

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