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BBB: Entbürokratisierung ja, aber nicht ohne Folgenabwägung!

Heutiger Kabinettsbeschluss

25. Juni 2024

„Wir wollen weniger Bürokratie! – Aber wir wollen auch eine leistungsorientierte Verwaltung und Beschäftigungsbedingungen, die attraktiv für bestehendes und künftiges Personal sind!“ verdeutlicht Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), angesichts des heutigen Kabinettsbeschlusses. Hier werde mit heißer Nadel an Dingen gestrickt, über die erst noch gesprochen werden sollte.

 „Ja zu weniger Verwaltungsvorschriften. Ja zu weniger bürokratischem Aufwand bei der Einstellung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Ja zu weniger Papierkrieg im beruflichen Fortkommen!“, so Nachtigall. „Aber ein klares Nein zu Pauschallösungen und Schnellschüssen!“

Beispielhaft sei hier die regelmäßige Beurteilung anzuführen. Nicht nur ist man hier gerade mal vor rund 10 Jahren auf den Drei-Jahresrythmus umgestiegen. Teilweise hatten sich einzelne Ressorts – „aus guten Sachgründen“ – schon vorher für den kürzeren Zeitraum entschieden. „Sonst liegen die beurteilten Ereignisse einfach zu weit zurück“, erläutert Nachtigall. „Liegt ein Stellenbesetzungsverfahren kurz vor Ende eines Beurteilungszeitraums, ist auf die vorhergehende Beurteilung abzustellen. Das beurteilte Verhalten liegt dann u. U. acht Jahre zurück!“ Das habe auch bereits in der Rechtsprechung zu „Stirnrunzeln“ geführt. „Wir müssen dem Leistungsgedanken weiterhin gerecht werden!“, verlangt der BBB-Chef. „Das Projekt klingt eher nach Einsparung als nach Entbürokratisierung. Wenn man seltener beurteilt, muss man auch seltener befördern.“

„Mit der Streichung der arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung dieses Instruments – werden Tatsachen geschaffen, über die wir vorab gerne gesprochen hätten“, so Nachtigall. Zumal man sich gerade auch in Fragen der Lebensarbeitszeitgestaltung und speziell der Teilzeit in Gesprächen mit dem Finanzministerium befinde, um Möglichkeiten auszuloten. „Hier wurde schon alles festgezurrt“, stellt der BBB-Vorsitzende fest.

Art. 16 des Bayerischen Beamtengesetztes schreibt die Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse vor. Vorgesehen ist eine Erörterung mit dem Ziel der Einigung. „Unabhängig davon, wo hier eine Einigung liegen könnte, liegen hier schon vollendete Tatsachen auf dem (Kabinetts)Tisch“, kritisiert Nachtigall.

 

BBB-Presseerklärung vom 25. Juni 2024

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