Am 4. September hat die Regierungskoalition auf Bundesebene ihr drittes Entlastungspaket vorgestellt. Auch Rentnerinnen und Rentner erhalten danach eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Für Landesbeamtinnen und -beamte im Ruhestand liegt die Regelungskompetenz bei den Ländern. „Bayern muss jetzt schnell handeln!“, verlangt Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB).
Bayerns öffentlicher Dienst übernimmt bundesweit Vorreiterrolle in vielerlei Hinsicht. „Deshalb ist die Bayerische Staatsregierung jetzt auch in besonderer Art und Weise gefragt“, erläutert der BBB-Vorsitzende seine Forderung.
Die Staatsregierung müsse zeitnah die Übernahme der Energiepreispauschale auf bayerische Versorgungsempfänger beschließen und eine Rechtsgrundlage zur Auszahlung der Pauschale auf den Weg bringen, damit eine Auszahlung bis zum 01.12.22 erfolgen kann. „Ich sehe keinen vertretbaren Grund, die Versorgungsberechtigten in Bayern hier außen vor zu lassen“, so Nachtigall. Inflation, Energiepreise etc. – all das betreffe sie ebenso wie aktive Beschäftigte.
Auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt ist es ein wichtiges Signal, dass die Wertschätzung, die der Freistaat Bayern seinen Beschäftigten entgegenbringt, nicht mit dem Ruhestandseintritt endet, betont der BBB-Chef und nimmt damit ein weiteres aktuelles Thema in den Blick: der Nachwuchsmangel fängt auch im öffentlichen Dienst an, sich bemerkbar zu machen.
BBB-Presseerklärung vom 6. September 2022
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