„Das müssen wir uns genauer ansehen!“, so Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Am Mittwoch tritt der BBB-Hauptvorstand in Schloss Hohenkammer zusammen, um sich anhand eines Expertenvortrags zusammen mit geladen Abgeordneten des Bayerischen Landtags intensiver mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung zu befassen.
Nachdem im Dezember 2025 die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Besoldung der Berliner Beamten vom 17. September 2025 (Az. u. a. 2 BvL 5/18) bekannt wurde, haben über 65.000 Beamte in Bayern Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung eingelegt, um gegebenenfalls bestehende Ansprüche für 2025 zu sichern.
„Diese Zahl ist bezeichnend für den Verlust an Vertrauen gegenüber dem eigenen Dienstherrn unter den Beschäftigten“, meint Nachtigall. Die Rechtsprechung sei nicht ohne weiteres auf Bayern übertragbar. Erforderlich seien komplizierte Berechnungen ebenso wie die entsprechenden juristischen Einschätzungen. Umso wichtiger, dass sich der BBB-Hauptvorstand nun intensiv mit dem Thema befassen kann.
Der BBB-Hauptvorstand tritt bereits ab morgen zu seiner jährlichen Klausurtagung im Tagungszentrum Schloss Hohenkammer zusammen. Am Mittwoch ist Dr. Torsten Schwan, der bereits zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema erstellt hat, als Referent vor Ort, um die Details der Entscheidung und mögliche Schlussfolgerungen für Bayern darzulegen. Zudem sind die Sprecher für den öffentlichen Dienst der Landtagsfraktionen geladen, um auch diese frühzeitig mit dem Thema zu befassen.
BBB-Presseerklärung vom 9. Februar 2026
Bild: BBB
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen