Finanzminister Albert Füracker und BBB-Chef Rolf Habermann hatten in ihrer gemeinsamen Pressekonferenz eine klare Botschaft: NEIN zur Gewalt! Beschäftigte im öffentlichen Dienst verdienen Respekt, Dankbarkeit und Wertschätzung – nicht Hass und Gewalt!
Angesichts der steigenden Fälle von Übergriffen gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes planen der BBB und das bayerische Finanzministerium daher ein umfassendes Gewaltschutzkonzept, das sowohl präventive als auch nachsorgende Maßnahmen enthält. Denn: „Gewalt ist niemals normal und darf nie zum Arbeitsalltag gehören“, wie BBB-Chef Habermann betont.
„Wir tolerieren keine Art von Gewalt gegen unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst!“, erklärte Staatsminister Füracker. „Kolleginnen und Kollegen setzen sich tagtäglich für die Allgemeinheit ein und tragen ganz wesentlich zum Funktionieren unseres Gemeinwesens bei; sie schützen, helfen, retten und pflegen. Dafür verdienen sie Dankbarkeit, Respekt und Wertschätzung – nicht Angriffe und Gewalt! Hier muss ein Ruck durch die Gesellschaft gehen“, ergänzte Habermann.
Mit Hilfe von ressortübergreifenden Online-Schulungen sollen Betroffene, Kolleginnen und Kollegen, aber auch Vorgesetzte für das Thema sensibilisiert und auf den Ernstfall vorbereitet werden. Sie sollen beispielsweise Abwehrmechanismen erlernen, um psychische und physische Gewalt bereits im Vorfeld zu vermeiden, sie schon im Anfangsstadium zu erkennen und abzuwehren und in der konkreten Situation richtig zu handeln.
Des Weiteren soll ein Leitfaden für Vorgesetzte erstellt werden, der sämtliche relevanten Punkte aufgreift und hilft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen. Einen Leitfaden für Beschäftigte sieht der BBB in diesem Zusammenhang als ebenso notwendig an.
Außerdem sollen die Rechtsschutzmöglichkeiten erweitert werden. Das Landesamt für Finanzen soll zukünftig Schmerzensgeldansprüche prozessual geltend machen, wenn es ohnehin gegen den Schädiger vorgeht (da übergegangene Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden). Zusätzlich soll bei Schmerzensgeldansprüchen in Zivilverfahren nun jedem Bediensteten Rechtsschutz gewährt werden können – bisher war dies nur für die Polizei und den Justizvollzug vorgesehen.
Der BBB hält kompetente, leicht erreichbare und vertrauensvolle Ansprechpartner vor Ort für notwendig, damit Betroffene schnell und unkompliziert Hilfe bekommen können. Darüber hinaus soll eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden, z.B. in Form einer ressortübergreifenden Hotline.
Grundlegend für all diese Maßnahmen ist ein ressortübergreifendes, zentrales System der Erfassung von Fällen der Gewalt, damit in allen Bereichen ein konkretes Bild über das Ausmaß der Gefährdung entstehen kann. Vor allem die Fälle psychischer Gewalt sind bisher kaum abgedeckt. Finanzminister Füracker hat im Rahmen der Pressekonferenz angekündigt, dass für 2020 ein ressortübergreifendes Monitoring durchgeführt werden soll, um ein vollständiges Bild von Ausmaß und Entwicklung der Gewaltvorfälle gegen öffentlich Bedienstete in Bayern darstellen zu können.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema in der kommenden November-/Dezember-Ausgabe der BBB Nachrichten!
Fotos: StMFH, Christian Blaschka; BBB
Finanzminister Albert Füracker und BBB-Chef Rolf Habermann hatten an der gestrigen gemeinsamen Pressekonferenz eine klare Botschaft: NEIN zur Gewalt! Beschäftigte im öffentlichen Dienst verdienen Respekt, Dankbarkeit und Wertschätzung – nicht Hass und Gewalt!
Angesichts der steigenden Fälle von Übergriffen gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes planen der BBB und das bayerische Finanzministerium daher ein umfassendes Gewaltschutzkonzept, das sowohl präventive als auch nachsorgende Maßnahmen enthält. Denn: „Gewalt ist niemals normal und darf nie zum Arbeitsalltag gehören“, wie BBB-Chef Habermann betont.
„Wir tolerieren keine Art von Gewalt gegen unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst!“, erklärte Staatsminister Füracker. „Kolleginnen und Kollegen setzen sich tagtäglich für die Allgemeinheit ein und tragen ganz wesentlich zum Funktionieren unseres Gemeinwesens bei; sie schützen, helfen, retten und pflegen. Dafür verdienen sie Dankbarkeit, Respekt und Wertschätzung – nicht Angriffe und Gewalt! Hier muss ein Ruck durch die Gesellschaft gehen“, ergänzte Habermann.
Mit Hilfe von ressortübergreifenden Online-Schulungen sollen Betroffene, Kolleginnen und Kollegen, aber auch Vorgesetzte für das Thema sensibilisiert und auf den Ernstfall vorbereitet werden. Sie sollen beispielsweise Abwehrmechanismen erlernen, um psychische und physische Gewalt bereits im Vorfeld zu vermeiden, sie schon im Anfangsstadium zu erkennen und abzuwehren und in der konkreten Situation richtig zu handeln.
Des Weiteren soll ein Leitfaden für Vorgesetzte erstellt werden, der sämtliche relevanten Punkte aufgreift und hilft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen. Einen Leitfaden für Beschäftigte sieht der BBB in diesem Zusammenhang als ebenso notwendig an.
Außerdem sollen die Rechtsschutzmöglichkeiten erweitert werden. Das Landesamt für Finanzen soll zukünftig Schmerzensgeldansprüche prozessual geltend machen, wenn es ohnehin gegen den Schädiger vorgeht (da übergegangene Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden). Zusätzlich soll bei Schmerzensgeldansprüchen in Zivilverfahren nun jedem Bediensteten Rechtsschutz gewährt werden können – bisher war dies nur für die Polizei und den Justizvollzug vorgesehen.
Der BBB hält kompetente, leicht erreichbare und vertrauensvolle Ansprechpartner vor Ort für notwendig, damit Betroffene schnell und unkompliziert Hilfe bekommen können. Darüber hinaus soll eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden, z.B. in Form einer ressortübergreifenden Hotline.
Grundlegend für all diese Maßnahmen ist ein ressortübergreifendes, zentrales System der Erfassung von Fällen der Gewalt, damit in allen Bereichen ein konkretes Bild über das Ausmaß der Gefährdung entstehen kann. Vor allem die Fälle psychischer Gewalt sind bisher kaum abgedeckt. Finanzminister Füracker hat im Rahmen der Pressekonferenz angekündigt, dass für 2020 ein ressortübergreifendes Monitoring durchgeführt werden soll, um ein vollständiges Bild von Ausmaß und Entwicklung der Gewaltvorfälle gegen öffentlich Bedienstete in Bayern darstellen zu können.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema in der kommenden November-/Dezember-Ausgabe der BBB Nachrichten!
Fotos: StMFH, Christian Blaschka; BBB