In letzter Zeit kam es vermehrt zu beihilferechtlichen Beanstandungen bei Zahnarztrechnungen. Auf Initiative des BBB fand im März 2018 dazu ein Gespräch zwischen der Bayerischen Landeszahnärztekammer und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat statt.
Die Gebühren für zahnärztliche Leistungen werden innerhalb eines bestimmten Rahmens nach Gebührensätzen bemessen. Der 2,3-fache Satz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Immer wieder werden in Zahnarztrechnungen allerdings höhere Sätze veranschlagt.
In den vergangenen Monaten kam es – auch aufgrund einer Intensivierung der Überprüfung von Zahnarztrechnungen durch das Landesamt der Finanzen – vermehrt zu Ablehnungen und Widerspruchsverfahren. Dem kann künftig entgegengewirkt werden:
Informieren Sie Ihren Zahnarzt, dass bei Überschreitung des 2,3-fachen Satzes eine individuelle Begründung unter Präzisierung der in der Gebührenordnung enthaltenen Grundvorgaben erforderlich ist. Standardformulierungen sind nicht ausreichend.
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