Im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31.07.2019 wurde das vom Bayerischen Landtag beschlossene Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz veröffentlicht und kann damit in Kraft treten.
Das Gesetz beinhaltet eine Erhöhung der Bezüge der bayerischen Beamtinnen und Beamten um rückwirkend 3,2 Prozent zum 01.01.2019, weitere 3,2 Prozent zum 01.01.2020 und um 1,4 Prozent zum 01.01.2021. Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend ab 01.01.2019 eine Erhöhung um 50 Euro, ab 01.01.2020 um weitere 100 Euro. Damit wurde das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 02.03.2019 zeitgleich und systemgerecht übernommen. Zur Verbesserung der Eingangsbesoldung wird zum 01.01.2020 jeweils die erste mit einem Wert belegte Stufe des Grundgehalts (Anfangsstufe) der jeweiligen Besoldungsgruppe gestrichen. Mit dem Gesetz wird auch die Ministerialzulage in die Liste der ruhegehaltfähigen Bezüge in Art. 12 BayBeamtVG aufgenommen. Ziel ist es hier vor allem, langfristige Beschäftigungen zu fördern; die Ruhegehaltfähigkeit der Ministerialzulage wird daher von einer Mindestbezugsdauer und dem Bezug bei Ruhestandseintritt abhängig gemacht. Darüber hinaus bleibt das „Weihnachtsgeld“ unangetastet; das Tarifergebnis sieht hier ein „Einfrieren“ vor. Die erhöhten Bezüge wurden vorgriffsweise rückwirkend bis Januar erstmals bereits mit den Bezügen für Juni überwiesen.
Bild: Bayerischer Landtag
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