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Besoldungsanpassung im Kabinett

16. März 2017

Am kommenden Dienstag (21.03.2017) steht die aktuelle Besoldungsrunde auf der Tagesordnung des Kabinetts. Beschlossen werden soll ein Gesetzentwurf, für die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten sorgt. Bevor der Entwurf dann im Landtag eingebracht wird, wird liegt er den Verbänden zur Stellungnahme vor. Der BBB hatte bereits im Rahmen der frühzeitigen Information durch die Staatsregierung angemerkt, dass er die geplante Einmalzahlung als besonderer Anerkennung wertet, zumal die strukturellen Maßnahmen des Tarifabschlusses weder genau beziffert, noch konfliktfrei in das Besoldungsgefüge übertragen werden können. Zudem bat er um Überprüfung der Begrenzung des Mindestbetrags in Höhe von 75 Euro auf einen Grundgehaltsbetrag von 3.200 Euro, der zu Verwerfungen in der Besoldungstabelle führt.

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