Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Konstellationen die Alimentation von Beamten und Richtern in Berlin und Nordrhein-Westfalen für Zeiträume vor 2015 für verfassungswidrig erklärt.
Speziell die Entscheidung hinsichtlich der Besoldung von Beamten mit mehr als zwei Kindern für das Land Nordrhein-Westfalen wird durch die dort festgestellten grundgesetzlichen Anforderungen mittelbar auch Wirkung außerhalb der genannten Zeiträume und in anderen Gebietskörperschaften entfalten.
Die möglichen Auswirkungen hier in Bayern werden derzeit geprüft. Der BBB befindet sich bereits im Gespräch mit dem Finanzministerium, um gegebenenfalls baldmöglichst eine umfassende und unbürokratische Lösung zu finden.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2020
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