Nachdem der Bayerische Landtag kürzlich den Doppelhaushalt 2019/20 verabschiedet hat, wurde nunmehr im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31. Mai 2019 das „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)“ veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes ist insbesondere bedeutsam:
Fazit: Der konsequente Einsatz des Bayerischen Beamtenbundes und seiner Mitgliedsverbände hat sich gelohnt!
Foto: Bayerischer Landtag
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