Nachdem der Bayerische Landtag kürzlich den Doppelhaushalt 2019/20 verabschiedet hat, wurde nunmehr im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 31. Mai 2019 das „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)“ veröffentlicht und in Kraft gesetzt.
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes ist insbesondere bedeutsam:
- Mit dem Haushalt werden 4.306 neue Stellen geschaffen.
Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Bildung und Sicherheit.
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- Der Stellenabbau nach Art. 6 b des Haushaltsgesetzes wird in dieser Form nicht mehr fortgeführt.
Formal werden zwar weiter Stellen abgebaut. Sie bleiben aber zur Verfügung der jeweiligen Ressorts und können anderweitig verwendet werden.
Die noch abzubauenden 940 Stellen konnten damit gerettet werden und stehen vor Ort zur Verfügung.
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- Art. 6 i des Haushaltsgesetzes: Das Stellenhebungsprogramm wird weiter fortgeführt und im Volumen erweitert.
Seit 2009 läuft das Stellenhebungsprogramm, das zunächst der Einführung des Neuen Dienstrechts in Bayern zu einem wirkungsvollen Start verhelfen sollte. Mit dem Jahr 2014 waren die ursprünglichen Mittel aufgebraucht. Seitdem wird das Programm fortgesetzt – mit diesem Doppelhaushalt sogar mit erhöhtem Volumen.
Fazit: Der konsequente Einsatz des Bayerischen Beamtenbundes und seiner Mitgliedsverbände hat sich gelohnt!
Foto: Bayerischer Landtag