Der Bayerische Landtag hat heute den Entwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 in erster Lesung behandelt. Die Vorgespräche waren nicht einfach. Nun aber zeichnet sich für den öffentlichen Dienst ein sehr positives Bild. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes ist bis Mitte Mai zu rechnen.
Folgende Punkte sieht der von der Staatsregierung vorgelegte Entwurf vor:
- 4.306 neue Stellen sind im Entwurf vorgesehen
Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Bildung und Sicherheit.
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- Der Stellenabbau nach Art. 6 b des Haushaltsgesetzes wird in dieser Form nicht mehr fortgeführt
Formal werden zwar weiter Stellen abgebaut. Sie bleiben aber zur Verfügung der jeweiligen Ressorts und können anderweitig verwendet werden.
Die noch abzubauenden 940 Stellen konnten damit gerettet werden und stehen vor Ort zur Verfügung.
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- Art. 6 i des Haushaltsgesetzes: Das Stellenhebungsprogramm wird weiter fortgeführt und im Volumen erweitert
Seit 2009 läuft das Stellenhebungsprogramm, das zunächst der Einführung des Neuen Dienstrechts in Bayern zu einem wirkungsvollen Start verhelfen sollte. Mit dem Jahr 2014 waren die ursprünglichen Mittel aufgebraucht. Seitdem wird das Programm fortgesetzt – mit diesem Doppelhaushalt sogar mit erhöhtem Volumen.
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- Die erste Stufe der Tabelle wird in jeder Besoldungsgruppe zum 01.01.2020 gestrichen.
Die Eingangsbesoldung wird damit im Sinne der Nachwuchsgewinnung erhöht.
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- Befristete Verträge sollen deutlich reduziert werden.
Zusätzlich, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker in seiner heutigen Einbringungsrede im Landtag, seien auch Mittel für eine anstehende Besoldungs- und Versorgungsanpassung eingearbeitet.
Der BBB bleibt hier am Ball!
BBB-Info vom 13. März 2019