Am 1. Juni 2019 sind die Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern – die Bayerischen Inklusionsrichtlinien (BayInklR) – in Kraft getreten und haben somit die Bayerische Teilhaberichtlinie vom 19. November 2012 abgelöst.
Im Vorwort der Richtlinien heißt es: „Im März 2019 jährte sich das Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) zum 10. Mal. Anlässlich dieses runden Geburtstags bekennt sich die Bayerische Staatsregierung gemeinsam mit der AGSV Bayern erneut zur UN-Behindertenrechtskonvention als wichtigem Grundpfeiler der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung. Sie verbietet nicht nur die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, sondern leitete auch einen Paradigmenwechsel von der Integration zur Inklusion ein.“
In den Richtlinien werden beispielsweise Besonderheiten bei Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie deren Beurteilung am Arbeitsplatz und die Schaffung bestmöglicher Arbeitsbedingungen thematisiert und festgelegt.
Die vollständige Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat können Sie hier und in unserem Downloadbereich einsehen und herunterladen.
Foto: Pixabay
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