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Einigung steht: Kompromiss in der TVöD-Einkommensrunde 2025

7. April 2025

Am 6. April 2025 haben die Gremien des dbb beamtenbund und tarifunion dem Verhandlungskompromiss in der Einkommensrunde 2025 mit Bund und Kommunen zugestimmt. Die Einigung beruht zum großen Teil auf der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission. Die konkreten Inhalte werden nun zeitnah durch Änderungstarifverträge umgesetzt.

 

Entgelterhöhungen

Die Tabellenentgelte werden – einschließlich der individuellen Zwischen- und Endstufen und der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü – wie folgt erhöht:

  • ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro
  • ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %
  • Laufzeit: 27 Monate bis zum 31. März 2027

Im Bereich TV-N soll die Umsetzung entsprechend den Regelungen im jeweiligen Bundesland erfolgen.

 

Auszubildende, dual Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten

Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten steigt

  • ab dem 1. April 2025 um 75 Euro
  • ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro

Die Auszubildenden und dual Studierenden werden bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.

Die Erstattungsregelung für Kosten bei Familienheimfahrten wird auf Auszubildende im Bereich Pflege ausgedehnt. Der Verpflegungszuschuss bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen wird für die Auszubildenden und dual Studierenden an die Regelung im Bundesreisekostengesetz beziehungsweise in den Kommunen an die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen angepasst.

 

Entlastung der Beschäftigten

  • Zusätzlicher freier Tag ab 2027
  • Jahressonderzahlung und Möglichkeit zur Umwandlung in Freizeit ab 2026

    Erhöhung der Jahressonderzahlung
    –> Bund:
    EG 1 bis 8: von 90 auf 95 %
    EG 9a bis 12: von 80 auf 90 %
    EG 13 bis 15: von 60 auf 75 %

    –> VKA:
    85 % in allen EG
    90 % in den EG 1 bis 8 (P 5 bis P 8, S 2 bis S 9) in den Bereichen BT-K und BT-B

    Umwandlung in freie Tage
    (mit Ausnahme der Besonderen Teile Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen)

    maximal bis zu 3 Tage pro Jahr. Die Berechnung für den Wert eines freien Tages erfolgt auf Stundenbasis.

  • Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen
    –> ständige Schichtarbeit: ab 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro/Monat
    –> ständige Wechselschichtarbeit: ab 1. Juli 2025 von 105 Euro auf 200 Euro, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro.
    –> Zulage für nicht ständige Schichtarbeit: ab 1. Juli 2025 von 0,24 Euro auf 0,59 Euro.
    –> Zulage für nicht ständige Wechselschichtarbeit: ab 1. Juli 2025 von 0,63 Euro auf 1,28 Euro, im Bereich BT-K von 0,93 Euro auf 1,49 Euro und im Bereich BT-B von 0,93 Euro auf 1,47 Euro.
    –> Ab dem Jahr 2027 steigen die Zulagen entsprechend den linearen Entgelterhöhungen.

 

Arbeitszeitsouveränität

  • Langzeitkonto
    Auf betrieblicher Ebene kann ab dem 1. Juli 2025 durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung in allen Bereichen ein Langzeitkonto vereinbart werden.
  • Gleitzeit
  • Die Regelungen zur Gleitzeit werden ab dem 1. Juli 2025 genauer gefasst. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, kann auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen.
  • Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen
    Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 für einen Zeitraum bis zu 18 Monaten die wöchentliche Arbeitszeit bei entsprechend erhöhten Entgelt auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Verlängerungen sind möglich. Zugleich wird ein Zuschlag pro Stunde gezahlt.

 

Einschätzung

Das Verhandlungsergebnis ist ein Kompromiss. Die Verhandlungen waren zäh und schwierig. Nur durch den konsequenten Einsatz aller auf den Straßen, bei Streik- und Protestaktionen, konnte er erreicht werden.

Zu begrüßen ist, dass der öffentliche Dienst damit mit anderen Tarifabschlüssen der letzten Zeit Schritt hält, Ausbildung und Studium an Attraktivität gewinnen. Mit den Regelungen zu einem zusätzlichen Urlaubstag, den Umwandlungstagen und Einrichtung von Langzeitarbeitszeitkonten werden neue Wege beschritten und ein Einstieg in die dringend notwendige Entlastung der Kolleginnen und Kollegen geschaffen.

 

 

Bild: Friedhelm Windmüller

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