Der Bayerische Landtag hat mit dem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 9. Dezember 2025 Einschränkungen bei der familienpolitischen Teilzeit und Beurlaubung beschlossen. Diese treten zum 1. September 2027 in Kraft. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat hierzu mit Schreiben vom 11. Februar 2026 Hinweise zur Anwendung der neuen Regelungen gegeben.
1. Aktuelle Rechtslage (bis 31. August 2027)
Nach derzeit geltendem Recht kann familienpolitische Teilzeit oder Beurlaubung nach Art. 89 BayBG beantragt werden
2. Änderungen ab 1. September 2027
Mit Inkrafttreten der Neuregelung ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
a) Absenkung der Kindesaltersgrenze
b) Mindestumfang der familienpolitischen Teilzeit
c) Antragsteilzeit
3. Übergangsregelungen
Das StMFH stellt klar:
4. Einschätzung des BBB
Der Bayerische Beamtenbund weist darauf hin, dass die Neuregelungen für viele Familien eine spürbare Einschränkung der bisherigen Möglichkeiten bedeuten.
Der BBB empfiehlt:
Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums vom 11. Februar 2026
Bild: Pexels/freestocks.org
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