Nach den Beschlüssen der Staatsregierung zur Verlängerung des Lockdowns hat das Finanzministerium betont, dass auch künftig Anträgen auf Homeoffice grundsätzlich entsprochen werden soll.
Eine Ablehnung soll nur dann und auch nur insoweit erfolgen, als die Dienstposten der Beschäftigten unter keinen Umständen ganz oder teilweise für Homeoffice geeignet sind oder dringende dienstliche Gründe die Präsenz der Beschäftigten an den Dienststellen erfordern. An die Gründe für eine Ablehnung ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Foto: Pexels/Olia Danilevich
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