Gestern wurde das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz in erster Lesung im bayerischen Parlament behandelt. „Der Freistaat Bayern stellt erneut die richtigen Weichen, um die Spitzenstellung im Bund-Länder-Vergleich auszubauen,“ erklärt hierzu Wolfgang Fackler, MdL, Vorsitzender des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes. „Dies ist echte Wertschätzung und Motivation unserer bayerischen Beamten für einen starken und funktionierenden Staat. Es freut mich, dass die Auszahlung der erhöhten Bezüge bereits mit der Juni-Abrechnung erfolgen wird. Wir werden den Gesetzentwurf schnellstmöglich verabschieden.“
Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Bezüge um rückwirkend 3,2 Prozent zum 01.01.2019, weitere 3,2 Prozent zum 01.01.2020 und um 1,4 Prozent zum 01.01.2021 vor. Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend ab 01.01.2019 eine Erhöhung um 50 Euro, ab 01.01.2020 um weitere 100 Euro. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 02.03.2019 zeitgleich und systemgerecht übernommen. Zur Verbesserung der Eingangsbesoldung wird zum 01.01.2020 jeweils die erste mit einem Wert belegte Stufe des Grundgehalts (Anfangsstufe) der jeweiligen Besoldungsgruppe gestrichen. Mit dem Gesetz soll auch die Ministerialzulage in die Liste der ruhegehaltfähigen Bezüge in Art. 12 BayBeamtVG aufgenommen werden. Ziel ist es vor allem, langfristige Beschäftigungen zu fördern; die Ruhegehaltfähigkeit der Ministerialzulage wird daher von einer Mindestbezugsdauer und dem Bezug bei Ruhestandseintritt abhängig gemacht. Darüberhinaus bleibt das Weihnachtsgeld unangetastet; das Tarifergebnis sieht hier ein „Einfrieren“ vor. Die Nachzahlung wird bereits mit Ablauf des Monats Ende Mai erfolgen.
Außerhalb des Gesetzentwurfs werden die Regelung zur Erhöhung des Erholungsurlaubs für Auszubildende und Praktikanten entsprechend dem Tarifergebnis 1:1 im Beamtenbereich umgesetzt. Anwärter haben künftig einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Die erforderliche Änderung der Urlaubsverordnung wird zeitnah auf den Weg gebracht.
Bild: Rolf Poss
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