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Finanzministerium und BBB vereinbaren Beihilfepaket!

15. Mai 2018
Beihilfepaket Füracker und Habermann

Der neue Finanzminister Albert Füracker setzt Zeichen: Gemeinsam haben die Vertreter von BBB und dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ein Bei­hilfepaket geschnürt, das wichtige Bereiche angeht:

Krankenhausrechnungen

werden künftig zwischen Krankenhaus und Beihilfestelle direkt abgerechnet, sofern der Beihil­feberechtigte dies wünscht und die Beihilfestelle der Direktabrechnung zustimmt. Die neuen Abrechnungsmodalitäten bei Krankenhausbehandlungen werden derzeit bundesweit abge­stimmt. Beihilfeberechtigte müssen nicht mehr in Vorleistung treten oder sich gegen unberechtigte Zah­lungsforderungen selbst zur Wehr setzen.

Für Heilbehandlungen

werden die beihilfefähigen Höchstbeträge im Schnitt um etwa 30 % angehoben. Damit werden Erhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nachvollzogen.

Sehhilfen

sind künftig auch über das 18. Lebensjahr hinaus, ohne Vorliegen einer gravierenden Seh­schwäche beihilfefähig. Die aktuellen Höchstbeträge liegen zwischen 31,00 Euro und 92,50 Euro zuzüglich etwaiger Mehrbeträge bei besonderen Indikationen.

Der Grenzbetrag für die Einreichung von Anträgen

wird abgeschafft. Künftig können Rechnungen sofort eingereicht werden, ohne dass eine Mindestsumme von 200,00 Euro erreicht sein muss.

Die nötigen Änderungen der Beihilfeverordnung sind bereits in Arbeit.
Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2019 geplant.

Mit diesen Verbesserungen zeigt der Freistaat Bayern, dass er zu seinen Beamtinnen und Beamten steht und setzt damit auch ein klares Signal gegen eine Einheitsversicherung.

(Foto © Ludwig Rasch/Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat)

 

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