Telearbeit soll den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin generell ermöglicht werden, sofern die technischen Möglichkeiten bestehen und ein geordneter Dienstbetrieb das zulässt.
Freiwillige Telearbeit ist angesichts der aktuellen Lage damit flächendeckend freigegeben und soll – wo immer möglich – umgesetzt werden, so das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in seinem aktuellsten Schreiben von heute.
Wir haben außerdem unsere Hinweise zum Corona-Virus für Beschäftigte des Freistaates Bayern überarbeitet.
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Foto: Lukas Bieri/Pixabay
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