Der Bayerische Beamtenbund konnte nach langen Verhandlungen eine Verbesserung für die Beamtinnen und Beamten in der Gemeinde Taufkirchen erreichen. Zukünftig wird die Gemeinde Taufkirchen, genauso wie der Landkreis München, der Ortsklasse VII zugeordnet. Die Mitglieder des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes in Bayern haben heute einem entsprechenden Änderungsantrag der CSU- und FREIE WÄHLER-Fraktion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 zugestimmt (Drs. 19/2185).
REGELUNG
In Art. 36 Abs. 1 Bayerisches Beamtenbesoldungsgesetz wird ein neuer Satz 4 eingefügt:
„Ist in den Fällen der Sätze 1 bis 3 die Mietenstufe der Gemeinde um mehr als zwei Stufen geringer als diejenige des Landkreises, dem die Gemeinde angehört, richtet sich die Ortsklasse des Beamten oder der Beamtin nach der Mietenstufe des Landkreises.“
HINTERGRUND
Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März 2023 wurde mit dem Orts- und Familienzuschlag eine ortsbezogene Besoldungskomponente eingeführt, um den mittlerweile örtlich wieder deutlich stärker differierenden Lebenshaltungskosten (v. a. Wohnkosten) Rechnung zu tragen. Diese Ortskomponente richtet sich nach der Mietenstufe des Wohngeldgesetzes (WoGG). Die Mietenstufen des Wohngeldgesetzes werden gemäß § 12 Abs. 3 WoGG für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 10 000 und mehr gesondert, bei einer Einwohnerzahl von weniger als 10 000 nach Landkreisen zusammengefasst festgestellt. Es hat sich gezeigt, dass die Ermittlungsmethode in besonders gelagerten Ausnahmefällen zu unbilligen Härten führen kann. Einen besonders gravierenden Fall bildet die Gemeinde Taufkirchen bei München, die entsprechend ihrer Mietenstufe in die Ortsklasse II fällt, während der Landkreis München und die meisten anderen Gemeinden dieses Landkreises zur Ortsklasse VII gehören. Um solche unbilligen Härten zu vermeiden, wird eine Härtefallklausel eingeführt, die eine Anpassung an die Mietenstufe des Landkreises erlaubt, wenn die Abweichung mehr als zwei Stufen beträgt. Derzeit betrifft dies nur die Gemeinde Taufkirchen.
REGELUNG TRITT RÜCKWIRKEND IN KRAFT
Sobald das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 vom bayerischen Landtag verabschiedet wird, tritt die Regelung rückwirkend zum 1. April 2023 in Kraft.
Anlage: Änderungsantrag vom 17.05.2024 (Drs. 19/2185)
Foto: Steffi Peters