Angesichts der hohen Spritpreise muss die Bundesregierung für Entlastung sorgen. Wird sie aber nicht tätig, ist der Freistaat gefordert. Dann muss er über die Wegstreckenentschädigung – zumindest vorübergehend – schnell und unbürokratisch für Ausgleich sorgen.
Beschäftigte, die im Dienst aus triftigen Gründen ihr Privatfahrzeug nutzen, brauchen einen Ausgleich für die ihnen entstehenden Mehrkoste durch gesteigerte Spritpreise, so BBB-Chef Rainer Nachtigall.
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