Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes plant in Abstimmung mit Finanzministerium die Erhöhung des Orts- und Familienzuschlags im Regierungsentwurf um 10 Prozent
Das Bundesverfassungsgericht hat den Bund und die Länder mit seinen Entscheidungen vom 4. Mai 2020 beauftragt, die Beamtenbesoldung anzupassen. Der entsprechende Gesetzentwurf der Staatsregierung befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Der Bund hat Ende 2022 kurzfristig die Einführung des Bürgergelds und die Wohngeldreform jeweils zum 1. Januar 2023 beschlossen. Aus zeitlichen Gründen konnten sie daher nicht im Regierungsentwurf zur Beamtenbesoldung berücksichtigt werden und machen – entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – eine Anpassung des Gesetzesentwurfs nötig.
Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag schlägt daher auf Basis von Berechnungen des Bayerischen Finanzministeriums vor, den Orts- und Familienzuschlag im Regierungsentwurf pauschal um 10 Prozent anzuheben.
„Mit dem Entwurf wird der Fokus ganz deutlich auf die Kinder gerichtet. Das begrüßen wir sehr! Die nun durch den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgeschlagene Änderung, ist – nach den Anpassungen auf Bundesebene – nur folgerichtig. Die Staatsregierung hat mit dem nun beratenen Entwurf eine Lösung vorgelegt, mit deren tiefgreifender Aufarbeitung des Themas sich kein anders Bundesland messen kann. Ich freue mich, dass sich die Abgeordneten dieser Lösung anschließen“, so BBB-Chef Rainer Nachtigall.
„Die geplante Erhöhung sorgt für eine amtsangemessene und rechtssichere Besoldung auch in Zukunft! Er ist eine pragmatische, leicht nachvollziehbare und unbürokratische Lösung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker zur Entscheidung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes des Bayerischen Landtags unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Wolfgang Fackler, MdL.
Der Fachausschuss des Bayerischen Landtags befasste sich am Dienstag (31.01.) mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile, der sich seit Dezember 2022 bereits im parlamentarischen Verfahren befindet. Die erst zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Reformen beim Bürgergeld und im Wohngeldrecht konnten im Regierungsentwurf nicht mehr berücksichtigt werden. Die vom Ausschuss vorgeschlagenen Anpassungen sollen daher – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtagsplenums – rückwirkend zum Jahresanfang 2023 gelten.
BBB-Presseerklärung vom 31. Januar 2023
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 31. Januar 2023
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