Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales haben für die bayerischen Behörden und Gerichte Hinweise zum Tragen von Masken erstellt (Maskenschutzkonzept für Behörden). Diese wurden aufgrund steigender Infektionszahlen erneut überarbeitet.
Wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen Maskenschutzkonzept ist Folgendes:
Foto: Juraj Varga/Pixabay
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