Im Schreiben von 3. Mai 2022 informierte das bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat über die aktuellen Corona-Maßnahmen. Das Maskenschutzkonzept für Behörden, zuletzt aktualisiert am 1. April 2022, wird aufgehoben. Das Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 5. April 2022 ist zudem als gegenstandslos zu betrachten.
Ungeachtet dessen ist insbesondere Folgendes zu beachten:
- Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), konkretisiert durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, findet weiterhin Anwendung, nach aktuellem Stand bis 25. Mai 2022. Danach sind die erforderlichen Basisschutzmaßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
- In geschlossenen Räumen einschließlich von Begegnungsflächen und Verkehrswegen wird, soweit nicht aufgrund der Corona-ArbSchV eine Maskenpflicht geboten ist, bei zwei oder mehr Personen grundsätzlich das Tragen einer FFP-2-Maske empfohlen, insbesondere wenn der Mindestabstand über längere Zeit unterschritten wird.
- Die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln wird weiterhin empfohlen (AHA + L).
- Es ist weiterhin auf regelmäßige und ausreichende Lüftung zu achten – insbesondere bei persönlichen Besprechungen.
- Für Personen, die einer Risikogruppe für schwere Verläufe nach der Definition des Robert Koch-Instituts (RKI) angehören, sind ggf. gebotene Maßnahmen weiterhin im Einzelfall zu prüfen.
- Hinsichtlich Homeoffice und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verbleibt es bei den Ausführungen im Schreiben vom 23. März 2022.
- Für Besucherinnen und Besucher können in einem betrieblichen Hygienekonzept auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung weiterhin Zugangsbeschränkungen festgelegt werden.
FMS vom 3. Mai 2022
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