Am 12. November 2024 hat das Bayerische Kabinett die Inhalte seines Entwurfs zum Nachtragshaushalt bekannt gemacht. Nun wurde er am 11. Dezember 2024 im Landtag eingebracht, um dort beraten zu werden. Die Mittel sind knapp. Der Entwurf ist geprägt vom Willen zu Investitionen bei gleichzeitigen Sparsamkeitsbestrebungen. Der Haushalt ist ohne neue Schulden, aber auch ohne neue Stellen angelegt.
Aus Sicht des BBB besteht noch Gesprächsbedarf, den BBB-Chef Rainer Nachtigall im Landtag direkt mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs angebracht hat.
Seine Gesprächspartner waren die Spitzen der Regierungsfraktionen und die Leitfiguren der wichtigen Ausschüsse für Fragen des öffentlichen Dienstes sowie für Staatshaushalt und Finanzfragen: CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek, Freie Wähler-Fraktionsvorsitzender Florian Streibl, Dr. Martin Brunnhuber (Freie Wähler) und Alfred Grob (CSU), die als Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender dem Ausschuss für den öffentlichen Dienst vorstehen, und Josef Zellmeier, der dem Haushaltsausschusses im Landtag vorsteht.
Es geht darum, den Belangen des öffentlichen Dienstes Gehör zu verschaffen.
Der Nachtragshaushalt erweitert die für das 2025 vorgesehene haushaltsgesetzliche Sperre für das Haushaltsjahr 2025 von bisher 10 % auf 15 %. Für das Jahr 2026 wird ein generelles Stellenmoratorium sowie der Beginn eines mittelfristigen Abbaus in Höhe von 5.000 Stellen bis 2030 festgeschrieben. Außerdem sieht er ein Stellenhebungsprogramm mit einem Gesamtvolumen in Höhe von insgesamt 5 Mio. Euro (Jahreskosten) für funktionslose Beförderungsämter für Lehrkräfte an Gymnasien, Realschulen, Beruflichen Schulen und Förderschulen vor. Die Stellenhebungen dürfen ab 1. November 2025 in ihrer neuen Wertigkeit in Anspruch genommen werden.
Bilder: BBB/FREIE WÄHLER Landtagsfraktion
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