Zum 1. April 2023 wird das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile in Kraft treten. Damit wird sich das System des Familienzuschlags für Beamtinnen und Beamte in Bayern grundlegend ändern. Der Familienzuschlag (alt) sowie die Ballungsraumzulage (alt) wird durch den neuen „Orts- und Familienzuschlag“ abgelöst.
Zukünftig kommt es neben der Anzahl der Kinder wesentlich auf den Wohnort der Beamtin/des Beamten an. Daneben erhalten Beamtinnen/Beamte in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 10 einen Erhöhungsbetrag, der sich an der Anzahl der Kinder sowie am Wohnort ausrichtet.
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