bbb_logoBBB-logobbb_logobbb_logo
  • Aktuelles
    • Archiv
    • Einkommensrunde TV-L 2025/26
    • Einkommensrunde TVöD 2025
    • Einkommensrunde TV-L 2023
    • Einkommensrunde TVöD 2023
    • NE!N zu Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes!
    • Wir sind der bayerische öffentliche Dienst!
  • Der BBB
    • Gremien
    • Geschäftsstelle
    • Unsere Mitglieder
    • BBB vor Ort
    • Mitglied werden
    • Jobs
  • Service
    • Beamte
    • Tarif
    • Mitarbeiterschutz vor Gewalt
    • Rechtsschutz
    • BBB-Rechner „Orts- und Familienzuschlag“
    • Ruhegehaltberechnungen
    • BBB Nachrichten
    • Seminare
  • Presse
    • Pressedownloads
    • Pressearchiv
  • Links & Downloads
  • Kontakt

Popularklage: BBB lässt Bayerns Beamtenbesoldung überprüfen!

Vor BBB-Delegiertentag am Donnerstag

25. März 2026

„Wir brauchen Klarheit! Und wir brauchen Beschäftigte, die darauf vertrauen können, dass ihre Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht!“, erklärt Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) die Entscheidung des Verbands Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu erheben. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (Az. 2 BvL 5/18 u.a.) hatten allein im staatlichen Bereich über 63.000 Beamtinnen und Beamten selbst schon Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt, um ihre Ansprüche im jeweiligen Einzelfall zu sichern.

„Mit der zusätzlichen Popularklage wollen wir möglichst schnell für Klarheit sorgen und die Betroffenen bei ihren Klagen unterstützen“, so der BBB-Chef. „Der Dienstherr war leider nicht bereit, sich auf Musterverfahren einzulassen“, erläutert Nachtigall. „Deshalb muss jetzt jeder Betroffene selbst klagen, um seine Ansprüche zu sichern.“ Der BBB stellt Mustertexte zur Verfügung, um den Beschäftigten das Vorgehen zu erleichtern. Die Popularklage tritt neben diese Verfahren und sorgt für eine verfassungsrechtliche Abklärung.

„63.000 Widersprüche sind Zeichen eines erschreckenden Vertrauensverlustes der Beschäftigten in ihren Dienstherrn“, so Nachtigall. Das Gericht hatte neue Parameter zur Bestimmung der Verfassungsmäßigkeit aufgestellt. Der Freistaat lässt seine Beschäftigten über eine Kurze Information auf dem Mitarbeiterportal wissen, dass hier kein Handlungsbedarf besteht.

Aus Sicht des BBB ist das nicht ganz so eindeutig. Zumal das bayerische Recht seit seiner letzten Änderung erstmals vom Alleinverdienerprinzip dazu übergegangen ist, ein fiktives Partnereinkommen zu berücksichtigen. Unabhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten wird immer davon ausgegangen, dass der Ehegatte pauschal 13.800 Euro beisteuert, um den Familienunterhalt zu sichern.

Für Gesprächsstoff wird das auch am Donnerstag sorgen, wenn mehrere Vertreter der Staatsregierung beim 22. Delegiertentag des BBB sprechen. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Öffentlicher Dienst – Wert und Wertschätzung der Institution“.

Der Delegiertentag des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) findet im 5-Jahres-Rhythmus statt. Es ist das höchste Gremium des BBB, das in diesem Jahr zum 22. Mal unter dem Motto „Für Menschen. Mit Ideen.“ zusammentritt. Erwartet werden rund 630 Delegierte aus ganz Bayern, die die ca. 200.000 Mitglieder aus 56 Einzelverbänden vertreten.

 

BBB-Presseerklärung vom 25. März 2026

 

 

Neueste Beiträge

  • BBB: Öffentlicher Dienst in Bayern darf bei 1.000-Euro-Entlastungsprämie nicht leer ausgehen
  • Neue Geschäftsführung der dbb bundesfrauenvertretung mit Bayerischer Beteiligung
  • BBB: Wenn wir „bei uns“ sparen, dann bei allen?
  • Der 22. BBB-Delegiertentag in Bildern
  • „Besonnene Entschleunigung staatlicher Wertschätzung“

Bayerischer Beamtenbund e.V.

Lessingstr. 11
80336 München

Tel.: (089) 55 25 88-0
Fax: (089) 55 25 88 – 50

E-Mail: 

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
 
DBB Beamtenbund und Tarifunion DBB Vorsorgewerk
© - Bayerischer Beamtenbund e.V.