Ab dem 1. Oktober 2024 werden alle Zustellungen im Rahmen der Personalverwaltung und Personalwirtschaft gegenüber den Beschäftigten ausschließlich digital erfolgen.
Dringend müssen sich jetzt aktive Beschäftigte des Freistaats Bayern darum kümmern, ihre E-Mail-Adresse im Digitalen Ordner des Mitarbeiterservice Bayern (MSB) zu hinterlegen und diesen zu aktivieren.
Für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bleibt die Nutzung des Digitalen Ordners des MSB freiwillig.
In Härtefällen können auch aktive Beschäftigte einen Antrag auf postalische Zustellung stellen. Ein solcher liegt z. B. vor, wenn gesundheitliche Gründe glaubhaft gemacht werden oder eine Bevollmächtigung vorliegt. Hierbei handelt es sich aber lediglich um Beispiele. Überprüft wird immer der jeweilige Einzelfall.
Kein Härtefall liegt in folgenden Fällen vor:
Bild: Mitarbeiterservice Bayern