BBB-Rechner "Orts- und Familienzuschlag in Bayern"
Zum 1. April 2023 wird das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile in Kraft treten. Damit wird sich das System des Familienzuschlags für Beamtinnen und Beamte in Bayern grundlegend ändern. Der Familienzuschlag (alt) sowie die Ballungsraumzulage (alt) wird durch den neuen „Orts- und Familienzuschlag“ abgelöst.
Zukünftig kommt es neben der Anzahl der Kinder wesentlich auf den Wohnort der Beamtin/des Beamten an. Daneben erhalten Beamtinnen/Beamte in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 10 einen Erhöhungsbetrag, der sich an der Anzahl der Kinder sowie am Wohnort ausrichtet.
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Hinweis: Rechtliche Grundlage für den BBB-Rechner „Orts- und Familienzuschlag in Bayern“ ist der Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 30.11.2022 (Drucksache 18/25363) und der Änderungsantrag vom 25.01.2023 (Drucksache 18/26145). Der Rechner bildet die aktuelle Rechtslage ab, er nimmt weder eine Günstigerprüfung vor noch prüft er eventuelle Nachzahlungen, die sich aufgrund der Gesetzesänderungen ergeben. Für darüberhinausgehende Berechnungen können Sie uns gerne kontaktieren.