Mit einem Entwurf zur Ergänzung des Haushaltsgesetzes hat die Staatsregierung auf die drängende Situation vor Ort reagiert. Sie greift damit auch teils langjährige, teils aktuelle Forderungen des BBB auf.
Mit den Änderungen sollen insbesondere ein Gesundheitsdienstzuschlag und neue Zwischenämter eingeführt werden. Damit können gezielt und nachhaltig Anreize für die Personalgewinnung gesetzt werden.
Gleichzeitig soll der personelle Anwendungsbereich für die Gewährung von Leistungsprämien und das Vergabebudget für den kommunalen Bereich aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend erweitert werden.
Der BBB begrüßt dieses Vorhaben und wird das Gesetzgebungsverfahren eng begleiten.
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