Spätestens jetzt müssen sich alle aktiven Beschäftigten des Freistaats Bayern darum kümmern, ihre E-Mail-Adresse im Digitalen Ordner des Mitarbeiterservice Bayern (MSB) zu hinterlegen und diesen aktivieren.
Ab 1. Oktober 2024 werden alle Zustellungen im Rahmen der Personalverwaltung und Personalwirtschaft gegenüber den Beschäftigten ausschließlich digital erfolgen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für die die Nutzung des Digitalen Ordners des MSB freiwillig ist und Beschäftigte, bei denen ein Härtefall greift. Im zuletzt genannten Fall kann ein Antrag auf postalische Zustellung gestellt werden.
Ein Härtefall liegt z. B. vor, wenn gesundheitliche Gründe glaubhaft gemacht werden oder eine Bevollmächtigung vorliegt. Hierbei handelt es sich allerdings lediglich um Beispiele. Es erfolgt jeweils eine Überprüfung im Einzelfall.
Kein Härtefall liegt in folgenden Fällen vor:
Bild: Mitarbeiterservice Bayern