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Tarifabschluss TV-L 2026: Alle Ergebnisse im Überblick

18. Februar 2026

Am 14. Februar 2026 haben sich die Länder mit dem dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di auf einen Tarifabschluss für den Bereich des TV-L verständigt. Das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat mit Schreiben vom 16. Februar 2026 sowie vom 17. Februar 2027 über die Eckpunkte informiert.

 

1. Lineare Entgelterhöhungen

Die Tabellenentgelte im TV-L steigen:

  • ab 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro
  • ab 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent
  • ab 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent

In der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 der allgemeinen Entgelttabelle (Anlage B zum TV-L) erfolgt eine Erhöhung um weitere 2,0 Prozent erfolgt ab dem 1. Januar 2027.

Die neuen Entgelttabellen haben eine Mindestlaufzeit bis 31. Januar 2028. Die Umsetzung der Linearanpassung ab 1. April 2026 soll voraussichtlich mit dem Zahltag im April 2026 erfolgen.

 

2. Verbesserungen für Auszubildende und dual Studierende

  • Erhöhungen der Ausbildungsentgelte in drei Stufen:
    o Ab 1. April 2026 um einen Festbetrag von 60 Euro
    o Ab 1. März 2027 um einen Festbetrag von 60 Euro
    o Ab 1. Januar 2028 um einen Festbetrag von 30 Euro
  • Auszubildende und dual Studierende mit mindestens der Gesamtnote „Befriedigend“ werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen; andernfalls erfolgt eine befristete Übernahme für ein Jahr.
  • Verkürzung der Stufenlaufzeit in der Stufe 1 um sechs Monate; gilt ab 1. Januar 2026
  • Staffelung der Abschlussprämie: Auszubildende mit der Gesamtnote „Sehr gut“ oder „Gut“ erhalten 500 Euro, Auszubildende mit der Gesamtnote „Befriedigend“ oder „Ausreichend“ erhalten 400 Euro.
  • Die Ausbildungsbedingungen nach dem Pflegeassistenzgesetz werden tariflich geregelt. Das monatliche Entgelt entspricht während der gesamten Ausbildung dem § 8 Abs. 1 TVA-L BBiG. Die Probezeit beträgt sechs Monate, die Abschlussprämie 90 Prozent der Prämie nach § 19 Abs. 1 Satz 1 TVA-L Pflege.

 

3. Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen

  • Zulage für ständige Wechselschicht wird auf 200 Euro mtl. angehoben (Bereich Universiätsklinika: 250 Euro); die Stundensätze werden auf 1,19 Euro pro Stunde (Bereich Universitätsklinika: 1,49 Euro pro Stunde) erhöht.
  • Zulage für ständige Schichtarbeit wird auf 100 Euro mtl. Angehoben; Stundensätze auf 0,60 Euro pro Stunde erhöht.
  • Bei Schicht- und Wechselschichtarbeit gelten nur Stunden als Überstunden, die über die im Schichtplan festgelegte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen und innerhalb von drei Monaten nach dem Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden.
  • Auswirkungen und möglich Anpassungen der Theaterbetriebszulage nach TV-Theater-Bayern werden derzeit geprüft

 

4. Studentisch Beschäftigte

  • Ab SS 2026: Stundenentgelt von mind. 15,20 Euro (ab SS 2026)
  • Ab SS 2027: Stundenentgelt von mind. 15,90 Euro (ab SS 2027)
  • Mindestbefristungsdauer beträgt ein Jahr

 

5. Duale Studiengänge (Studium mit vertiefter Praxis)

Mit Schreiben vom 17. Februar 2026 konkretisiert das Finanzministerium die Rahmenbedingungen für praxisintegrierte duale Bachelor- und Masterstudiengänge im staatlichen Bereich: Bisher konnte ein monatliches Entgelt von bis zu 800 Euro gewährt werden. Nun sollen folgende Erhöhungen erfolgen:

  • ab 1. April 2026: 860 Euro monatlich
  • ab 1. März 2027: 920 Euro monatlich
  • ab 1. Januar 2028: 950 Euro monatlich

Die Umsetzung erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

 

6. Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern (TV-EL)

Das bayerische Finanzministerium hat angekündigt die ergänzenden Leistungen im TV-EL entsprechend anzupassen.

 

7. Was bedeutet der Abschluss für die Beamtinnen und Beamten in Bayern?

Der Tarifabschluss betrifft unmittelbar die Tarifbeschäftigten der Länder. Für die Beamtinnen und Beamten in Bayern ist nun entscheidend, ob und in welchem Umfang eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung erfolgt. Der BBB fordert von der Bayerischen Staatsregierung:

  • eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf Besoldung und Versorgung,
  • die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Gerade vor dem Hintergrund der Entscheidungen zur amtsangemessenen Alimentation darf die Besoldungsentwicklung nicht hinter der Tarifentwicklung zurückbleiben. Sobald konkrete Aussagen zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung vorliegen, informieren wir umgehend.

 

BBB-Info vom 18. Februar 2026

Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums vom 16.02.2026

Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums vom 17.02.2026

Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums vom 18.02.2026 (Korrektur zum FMS vom 16.02.2026)

 

Bild: BBB

 

 

 

 

 

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