Am 14. Februar 2026 haben sich die Länder mit dem dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di auf einen Tarifabschluss für den Bereich des TV-L verständigt. Das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat mit Schreiben vom 16. Februar 2026 sowie vom 17. Februar 2027 über die Eckpunkte informiert.
1. Lineare Entgelterhöhungen
Die Tabellenentgelte im TV-L steigen:
In der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 der allgemeinen Entgelttabelle (Anlage B zum TV-L) erfolgt eine Erhöhung um weitere 2,0 Prozent erfolgt ab dem 1. Januar 2027.
Die neuen Entgelttabellen haben eine Mindestlaufzeit bis 31. Januar 2028. Die Umsetzung der Linearanpassung ab 1. April 2026 soll voraussichtlich mit dem Zahltag im April 2026 erfolgen.
2. Verbesserungen für Auszubildende und dual Studierende
3. Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen
4. Studentisch Beschäftigte
5. Duale Studiengänge (Studium mit vertiefter Praxis)
Mit Schreiben vom 17. Februar 2026 konkretisiert das Finanzministerium die Rahmenbedingungen für praxisintegrierte duale Bachelor- und Masterstudiengänge im staatlichen Bereich: Bisher konnte ein monatliches Entgelt von bis zu 800 Euro gewährt werden. Nun sollen folgende Erhöhungen erfolgen:
Die Umsetzung erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
6. Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern (TV-EL)
Das bayerische Finanzministerium hat angekündigt die ergänzenden Leistungen im TV-EL entsprechend anzupassen.
7. Was bedeutet der Abschluss für die Beamtinnen und Beamten in Bayern?
Der Tarifabschluss betrifft unmittelbar die Tarifbeschäftigten der Länder. Für die Beamtinnen und Beamten in Bayern ist nun entscheidend, ob und in welchem Umfang eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung erfolgt. Der BBB fordert von der Bayerischen Staatsregierung:
Gerade vor dem Hintergrund der Entscheidungen zur amtsangemessenen Alimentation darf die Besoldungsentwicklung nicht hinter der Tarifentwicklung zurückbleiben. Sobald konkrete Aussagen zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung vorliegen, informieren wir umgehend.
Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums vom 16.02.2026
Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums vom 17.02.2026
Schreiben des Bayerischen Finanzministeriums vom 18.02.2026 (Korrektur zum FMS vom 16.02.2026)
Bild: BBB
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen