Freiwillige Selbsttest sollen ab Ostern für jeden Beschäftigten einmal die Woche zur Verfügung stehen!
Die bayerische Staatsregierung hat für die Beschäftigten des Freistaates Bayern ein umfassendes Testkonzept beschlossen. Das Testkonzept besteht aus zwei Stufen und stellt sich wie folgt dar:
Stufe 1:
Solange die Selbsttest noch nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, können Beschäftigte einmal pro Woche Schnelltests während der Dienstzeit bei den offiziellen Testeinrichtungen bzw. bei Apotheken durchführen. Diese stellen den Beschäftigten auch eine Bescheinigung aus. Für den Weg zu den nächstgelegenen Testzentren bzw. zur nächstgelegenen Apotheke und die Durchführung des Schnelltests wird Dienstbefreiung gewährt. Das Angebot besteht zusätzlich zu den sog. „Bürgertests“. Den Testzentren bzw. Apotheken ist eine Bescheinigung der Dienststelle vorzulegen (siehe Anlage).
Stufe 2:
Sobald Selbsttests in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, wird den in Präsenz Beschäftigten voraussichtlich nach den Osterferien auf Wunsch einmal pro Woche kostenlos ein Selbsttest zur Verfügung gestellt.
Kontaktreduzierung und umfassende Homeofficemöglichkeit bleiben bestehen
Solange es noch keinen umfassenden Impfschutz gibt, ist die Reduzierung und Vermeidung von Kontakten oberste Maxime. Für die Beschäftigten des Freistaates Bayern bleibt es daher weiterhin bei dem Angebot der freiwilligen Arbeit im Homeoffice. Durch das Testkonzept ergibt sich insoweit keine Änderung.
Wie erfolgt die Umsetzung von Stufe 2?
Die Selbsttests werden zeitnah zentral durch das bayerische Gesundheitsministerium beschafft und den Ressorts entsprechend dem gemeldeten Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Frage der Logistik wird im Vergabeverfahren festgelegt und den für die Vergabe in den Ressorts zuständigen Referaten vom Gesundheitsministerium umgehend mitgeteilt, so dass von den Ressorts rechtzeitig die erforderlichen logistischen Vorbereitungen getroffen werden können.
Die Selbsttests stehen den Dienststellen voraussichtlich ab Ostern in ausreichender Zahl zur Verfügung. Die Beschäftigten sind zu informieren (z. B. durch Hausmitteilung), dass ab diesem Zeitpunkt allen in Präsenz Beschäftigten auf Wunsch einmal pro Woche kostenlos ein Selbsttest zur Verfügung gestellt wird. Der genaue Zeitpunkt wird noch mitgeteilt, er ist abhängig von den definitiven Lieferzusagen der Hersteller.
Wie sollen Selbsttests durchgeführt werden?
Zu den Tests können Anleitungsvideos der Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Der Selbsttest ist von den Beschäftigten in einem gesonderten Raum durchzuführen. Dabei sind die bestehenden Hygienekonzepte (insbesondere Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsregeln, Vorgaben zur Lüftung) zu beachten. Mittel zur Desinfektion von Händen und Oberflächen sowie der Flaschen für die Fixierflüssigkeit sind in ausreichender Menge in den gesonderten Räumen vorzuhalten. Die Durchführung erfolgt im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel.
– bei negativen Testergebnis:
Bei negativem Testergebnis wird auf Wunsch der Beschäftigten ein Testat erstellt. Für das Testat wird ein Formular vom Bund übermittelt werden. Sobald die Freigabe des Formulars durch den Bund erfolgt ist, wird dieses nachgereicht. Für die Erstellung des Testats ist die Dienststellenleitung bzw. eine von der Dienststellenleitung beauftragte Beschäftigte/ein von der Dienststellenleitung beauftragter Beschäftigter zuständig. Hierzu ist von den Beschäftigten der Dienststellenleitung bzw. der von der Dienststellenleitung beauftragten Person das negative Testergebnis vorzulegen.
– bei positiven Testergebnis:
Bei einem positiven Testergebnis muss sich die/der Beschäftigte unverzüglich in häusliche Absonderung begeben und einen PCR-Test durchführen lassen (über Ärztinnen/Ärzte, lokale Testzentren, 116117, Gesundheitsamt). Dabei erscheint es aus Gründen des Infektionsschutzes geboten, dass die/der Beschäftigte die Dienststellenleitung und die Kontaktpersonen in der Dienststelle über das positive Testergebnis informiert.
Beteiligung der Personalvertretung
Die Personalvertretungen sind im Rahmen der Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zu beteiligen. Bei Maßnahmen, die über das von der bayerischen Staatsregierung beschlossene Testkonzept hinausgehen, ist die mögliche Beteiligung der Personalvertretung in eigener Zuständigkeit zu prüfen.
Bescheinigung zur Vorlage im Testzentrum bzw. in der Apotheke