Nach dem Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende des Freistaates Bayern (TV-EL) erhalten diese Beschäftigtengruppen mit Dienststelle bzw. Ausbildungsstelle und Hauptwohnung (§ 21 Abs. 2 und § 22 Bundesmeldegesetz) im Verdichtungsraum München zusätzlich zum Tabellenentgelt innerhalb bestimmter Höchstgrenzen eine ergänzende Leistung, die die erhöhten Lebenshaltungskosten ausgleichen soll. Rechtzeitig vor der ersten Anpassung der Einkommen zum 1. November 2024 wurden auch diese Beträge, ebenso wie bestehende Grenzbeträge angepasst. Auch zum 1. Februar 2025 wird die Anpassung um 5,5 % nachvollzogen.
Anpassung zum 01.11.2024 keine Selbstverständlichkeit!
Zum 1. November 2024 werden die Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst um 200 Euro erhöht. Für Festbeträge dieser Art sieht der Tarifvertrag ausdrücklich keine Anpassung vor (§ 4 Abs. 1 Satz 2: Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen bleiben unberücksichtigt). Das wird auch so bleiben. Schon im Frühjahr 2024 hatte BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall das Gespräch mit dem Finanzministerium gesucht. Dankenswerterweise hat man sich bereits zu diesem Zeitpunkt festgelegt, dass man unabhängig von der bestehenden Vorschrift, die Beträge gleichzeitig mit der ersten Anpassung ändern werde.
Erhöhung der Ergänzenden Leistung
Die ergänzenden Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und dual Studierende werden zum 1. November 2024 um 4,76 % erhöht. Das entspricht der durchschnittlichen Anhebung der Gehälter durch den Festbetrag.
Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 5,5 %, ebenso wir die vorgesehene lineare Anhebung der Einkommen.
Erhöhung der Grenzbeträge
Die Grenzbeträge werden zum 1. November 2024 um 200 Euro angehoben. Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.
Erfolgreich verhandelt!
Unter Beteiligung der BBB-Tarifkommission, ihrem Vorsitzenden Georg Thumbeck, der Vertreterin des BBB in der Tarifkommission des dbb Cornelia Deichert und dem Verhandlungsführer, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Volker Geyer, konnte hier ein Ergebnis erzielt werden, das den Anforderungen der Beschäftigten gerecht wird. Die im Verdichtungsraum München erhöhten Lebenskosten werden entsprechend berücksichtigt. Der Tarifvertrag tritt am 1. November 2024 in Kraft.
Bild: Sina Schuldt/dpa