Nach zähem Ringen hat man sich in den Tarifverhandlungen im Bereich des TV-L für die Angestellten der Länder heute geeinigt.
Das Ergebnis sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
Die Einigung gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern. Der BBB verlangt die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf den Beamten- und entsprechend auf den Versorgungsbereich!
Presseerklärung des Bayerischen Finanzministeriums vom 14. Februar 2026
Foto: Andreas Gebert
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