Nach intensiven Gesprächen liegt nun eine Empfehlung der Schlichter im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommen (TVöD) auf dem Tisch.
Sie schlagen eine zweistufige Erhöhung der Einkommen vor: um zunächst drei Prozent ab 1. April 2025 (mind. 110 Euro) und weitere 2,8 Prozent im kommenden Jahr ab 1. Mai. Nun sind die Tarifparteien am Zug. Sie müssen entscheiden, wie sie jetzt weiter vorgehen.
Der Vorschlag der Schlichtungskommission unter Vorsitz des früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und des früheren Bremer Staatsrats Hans-Henning Lühr liegt nun vor, nachdem die Tarifpartner am 17. März die Verhandlungen nach drei Runden für gescheitert erklärt hatten. Die Tarifpartner werden voraussichtlich am 5. April nochmals verhandeln.
Neben der Entgeltanpassung sieht der Vorschlag weitere Einzelheiten vor. Die Laufzeit soll 27 Monate betragen. Ab 2026 ist eine Erhöhung der Jahressonderzahlung vorgesehen. Gleichzeitig sollen Beschäftigte außerhalb von Kliniken und Pflegeheimen die Möglichkeit bekommen, Teile davon in freie Tage zu tauschen. Ab dem Jahr 2027 sollen sie dem Schlichtervorschlag zufolge einen weiteren Urlaubstag bekommen. Ab 2026 soll die Möglichkeit geschaffen werden, die wöchentliche Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Darüber hinaus empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.
Foto: iStock / Sebastian Gorczowski
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