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TVöD: Tarifeinigung steht!

25. Oktober 2020

In der Nacht zum Sonntag haben die Tarifvertragsparteien des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst von Bund und kommunalen Arbeitgebern (TVöD) nach zähen Verhandlungen eine Einigung erzielt.

Die Erhöhung der Tabellenentgelte wurde durch zahlreiche flankierende Maßnahmen ergänzt. BBB-Chef Nachtigall: „Wir haben zahlreiche zukunftsweisende und maßgeschneiderte Sonderregelungen erreicht! Ich bin froh, dass sich die Tarifpartner in dieser langen Nacht noch auf ein Ergebnis verständigen konnten und damit weitere Arbeitskampfmaßnahmen nicht nötig sind.“ Diese wären angesichts der Corona-Entwicklung weder darstellbar noch vermittelbar gewesen.

Der bayerische Nahverkehr ist davon zunächst nicht erfasst. Insgesamt entsprechen die Anpassungen einer Gehaltssteigerung von 4,5 Prozent in der niedrigsten und 3,2 Prozent in der höchsten Entgeltgruppe

 

Die wesentlichen Details:

  • Laufzeit 28 Monate
  • + 1,4 Prozent zum 1. April 2021, mindestens 50 Euro
  • + 1,8 Prozent zum 1. April 2022
  • Auszubildende und Praktikanten: + 25 Euro jeweils am 1. April 2021 und am 1. April 2022
  • Einmalzahlungen in den Jahren 2021 und 2022 für Beschäftigte, die in einer Gesundheitsbehörde zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzt sind (Auszahlung Mai 2021/Mai 2022) in Höhe von 50 Euro pro Monat der Beschäftigung
  • Corona Sonderzahlung mit dem Dezember-Entgelt:
  • für die Entgeltgruppen 1 bis 8: 600 Euro
  • für die Entgeltgruppen 9a bis 12: 400 Euro
  • für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300 Euro
  • für Auszubildende und Praktikanten: Bund: 200 Euro; VKA: 225 Euro
  • Besondere Regelungen gelten zusätzlich für Pflegekräfte und Ärzte an den Gesundheitsämtern

 

Weitere Maßnahmen:

  • 16a TVAöD zur Übernahme von Auszubildenden wird ab dem 1. November 2020 wieder in Kraft gesetzt
  • Altersteilzeit und das FALTER-Arbeitszeitmodell, die der flexiblen Arbeitszeit für ältere Beschäftigte dienen, werden bis 31. Dezember 2022 verlängert
  • Aufnahme von Tarifverhandlungen zu praxisintegrierten dualen Studiengängen

 

Zusätzliche Regelungen für den Bereich VKA:

Im Bereich der kommunalen Arbeitgeber wurden darüber hinaus zahlreiche Zusatzregelungen getroffen, wie z. B. die Verlängerung des TV-COVID bis 31. Dezember 2021.

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