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Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Gesetzentwurf im Ausschuss öffentlicher Dienst einstimmig beschlossen: Mütterrente II soll übertragen werden!

6. November 2019

Einigkeit über alle Fraktionen hinweg in Sachen bestmögliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewies gestern der Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unter Vorsitz von Wolfgang Fackler (CSU).

Die Änderungen des Bayerischen Beamtengesetzes wurden einstimmig beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf (LT-DrS 18/3922) zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften sollen neben der systemkonformen Übertragung der Mütterrente II in das bayerische Versorgungsrecht auch die Beurlaubungshöchstgrenze für die Pflege von Angehörigen um zwei Jahre angehoben, die Einkommensgrenze für die Beihilfeberechtigung von Ehepartnern auf 20.000 Euro heraufgesetzt und die 1-Jahresfrist für die Einreichung von Beihilfeanträgen gestrichen werden. Außerdem will man auf Eigenbehalte im Fall von durch Organspenden nötig gewordene Behandlungen verzichten.

Alle Maßnahmen erfolgen in Fortsetzung der Arbeiten der gemeinsamen Arbeitsgruppe, die das bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und der BBB zur Fortentwicklung der bestmöglichen Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben ins Leben gerufen haben.

Foto: BBB

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