bbb_logoBBB-logobbb_logobbb_logo
  • Aktuelles
    • Archiv
    • Einkommensrunde TVöD 2025
    • Einkommensrunde TV-L 2023
    • Einkommensrunde TVöD 2023
    • NE!N zu Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes!
    • Wir sind der bayerische öffentliche Dienst!
  • Der BBB
    • Gremien
    • Geschäftsstelle
    • Unsere Mitglieder
    • BBB vor Ort
    • Mitglied werden
    • Jobs
  • Service
    • Beamte
    • Tarif
    • Mitarbeiterschutz vor Gewalt
    • Rechtsschutz
    • BBB-Rechner „Orts- und Familienzuschlag“
    • Ruhegehaltberechnungen
    • BBB Nachrichten
    • Seminare
  • Presse
    • Pressedownloads
    • Pressearchiv
  • Links & Downloads
  • Kontakt

Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Maskenschutzkonzept für Behörden überarbeitet

20. März 2021

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die bis 15. März 2021 befristet war, wurde durch die Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 11. März 2021 bis zum 30. April 2021 verlängert.

Des Weiteren wurden auch inhaltliche Änderungen vorgenommen. Zum einen wurde festgelegt, dass der Arbeitgeber/Dienstherr auch dann eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nase-Schutz) zur Verfügung zu stellen hat, wenn Wege vom und zum Arbeitsplatz innerhalb von Gebäuden zurückgelegt werden.

Zum anderen wurde geregelt, dass in den Fällen, in denen bei ausgeführten Tätigkeiten mit einer Gefährdung durch erhöhten Aoerosolausstoß (z. B. bei lautem und intensivem Sprechen) zu rechnen ist oder bei Kontakt zu anderen Personen eine anwesende Person keine Maske trägt, eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Maske zu tragen ist.

Die Hinweise für die Ergänzung von Arbeitsschutzkonzepten (Maskenschutzkonzept für Behörden) wurden unter Berücksichtigung dieser Änderungen überarbeitet.

Die Kosten für medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz), die der Arbeitgeber/Dienstherr für Wege vom und zum Arbeitsplatz innerhalb von Gebäuden zur Verfügung stellen muss, sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu bestreiten.

 

FMS vom 19. März 2021

Maskenschutzkonzept für Behörden (Stand 17.03.2021)

Neueste Beiträge

  • BBB-Hauptausschuss 2025: Aftermovie!
  • 20 Jahre Bayerisches Bündnis für Toleranz
  • Im Dialog mit dem Behindertenbeauftragten und dem PKV-Verband
  • BBB-Seminare 2025: Die 2. Jahreshälfte steht!
  • Der Hauptausschuss 2025 in Bildern

Bayerischer Beamtenbund e.V.

Lessingstr. 11
80336 München

Tel.: (089) 55 25 88-0
Fax: (089) 55 25 88 – 50

E-Mail: 

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
 
DBB Beamtenbund und Tarifunion DBB Vorsorgewerk
© - Bayerischer Beamtenbund e.V.