Beamtinnen und Beamte in Bayern sollen künftig auch Wegeunfallschutz genießen, wenn sie ihre Kinder aus dem Homeoffice in Betreuung bringen. Für einen entsprechenden Antrag der Regierungsfraktionen hat der Landtagsausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes dem Plenum gestern die Annahme empfohlen. Damit zöge Bayern der gesetzlichen Unfallversicherung gleich, die diesen Schutz für den Arbeitnehmerbereich bereits verankert hat. BBB-Chef Rainer Nachtigall: „Ein wichtiger Schritt zum umfassenden Schutz der Beschäftigten auch im Homeoffice!“
Im Zuge der Pandemie hat das Homeoffice deutlich an Bedeutung gewonnen. Nun müssten auch die zum Schutz der Beschäftigten bestehenden flankierenden Bestimmungen ins Auge gefasst werden, so Nachtigall. Diese müssen den veränderten Gegebenheiten und Bedürfnissen angepasst werden. „Und das für alle Beschäftigtengruppen!“, betont der Vorsitzende.
Man sei den Regierungsfraktionen und ebenso dem Landtagsausschuss unter Vorsitz von MdL Wolfgang Fackler sehr dankbar für diese schnelle Reaktion. Der BBB hatte sich in dieser Sache bereits engagiert.
Bisher gilt dieser Schutz für Beamtinnen und Beamte nur für Umwege (zur Kinderbetreuung) auf dem Weg zum Dienstort. Mit der Änderung würde der Schutz rückwirkend zum 1. Januar 2019 erweitert. In der gesetzlichen Unfallversicherung wurde dies für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz Mitte des Jahres geändert.
BBB-Presseerklärung vom 10. November 2021
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