Aufgrund der immer noch hohen Nachfrage führt der BBB zwei weitere dreitägige Schulungen (Grundschulung Teil 1, BayPVG) für neu gewählte Personalräte durch:
SeminarNr.: PR1-BS-C-2017
Termin: 20.06.-22.06.2017
Ort: Bad Staffelstein
Anmeldeschluss: 22.05.2017
Referenten: Josef Bugiel, Hermann Benker
SeminarNr.: PR1-BS-D-2017
Termin: 12.-14.07.2017
Ort: Bad Staffelstein
Anmeldeschluss: 15.06.2017
Referenten: Josef Bugiel
Hermann Benker
Der Bayerische Beamtenbund bietet nach den bereits angebotenen zwei Schulungen für die neu gewählten Personalräte Teil 2, jetzt wie bereits angekündigt weitere Schulungen Teil 2 an:
SeminarNr.: PR2-St-A-2017
Termin: 08.-09.05.2017
Ort: Straubing
Anmeldeschluss: AUSGEBUCHT
Referenten: Hr. Lambl, Hr. Benker
SeminarNr.: PR2-St-B-2017
Termin: 09.-10.05.2017
Ort: Straubing
Anmeldeschluss: AUSGEBUCHT
Referenten: Fr. Kammermeier, Hr. Dick
SeminarNr.: PR2-NA-B-2017
Termin: 02.-03.05.2017
Ort: Niederalteich
Anmeldeschluss: 03.04.2017
Referenten: Hr. Lambl, Hr. Köbler
SeminarNr.: PR2-NA-C-2017
Termin: 03.-04.05.2017
Ort: Niederalteich
Anmeldeschluss: 10.04.2017
Referenten: Hr. Köbler, Hr. Benker
SeminarNr.: PR2-NA-D-2017
Termin: 10.-11.05.2017
Ort: Niederalteich
Anmeldeschluss: AUSGEBUCHT
Referenten: Hr. Köbler, Hr. Benker
Die Anmeldung zur Teilnahme an den o. g. Schulungen bitten wir fristgerecht zum Anmeldeschluss mittels des Anmeldeformulars dem BBB zuzuleiten. Anmeldungen, die nach Anmeldeschluss beim BBB eingehen, können nur berücksichtigt werden, sofern noch Restplätze vorhanden sind.
Themen sind unter besonderer Beachtung von Fallbeispielen und der aktuellen Rechtsprechung insbesondere:
– Initiativrechte, Zuständigkeiten, Dienstvereinbarungen, Vertretung Schwerbehinderter, Jugend und Auszubildendenvertretung;
– Allgemeine Aufgaben des Personalrats, Personalversammlungen, Personalratssitzungen;
– Rechtsstellung des Personalrats und der Personalratsmitglieder, Einsatz neuer Technologien in der Verwaltung;
– Geschäftsführung des Personalrats
– Mitwirkung des Personalrats, Anhörungsrechte, Anwesenheitsrechte, Allgemeine Beamten- und Tarifpolitik und ihre Auswirkungen auf die Personalvertretung;
Die Teilnehmer an der Schulung haben einen Teilnahmebeitrag in Höhe von EUR 250,00 zu entrichten. Den Teilnahmebeitrag erstattet der Dienstherr entsprechend der Vorschrift des BayPVG. Auch sind die Anreisekosten von der Dienststelle zu ersetzen. Die Teilnahme bedingt einen Entsendungsbeschluss des Personalrats.
Der BBB behält sich vor, Schulungen aus organisatorischen Gründen zu verlegen oder zu stornieren. Die Anerkennung nach Art. 46 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BayPVG durch das Staatsministerium der Finanzen, Landesentwicklung und Heimat liegt vor.