In der gestrigen Kabinettssitzung hat der Ministerrat den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf verabschiedet. Er wird demnächst dem Landtag übermittelt.
Der Gesetzentwurf soll die Berücksichtigung von Erziehungszeiten weiter vorantreiben. Er setzt die sogenannte Mütterrente II rückwirkend zum 1. Januar 2019 auch im Bereich der Beamtenversorgung um. Zudem wird die Höchstbeurlaubungsdauer für die Betreuung minderjähriger Kinder von derzeit 15 auf 17 Jahre erhöht. Außerdem sollen Kindererziehungszeiten während eines Beamtenverhältnisses mit 15 statt bisher 12 Monaten bei der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt werden. Neben diesen Verbesserungen sieht der Entwurf die Anpassung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften an die Erfordernisse einer modernen Arbeitswelt vor. So kann zum Beispiel im Bereich der Beihilfe für zukünftige Aufwendungen ein Beihilfeantrag anstatt innerhalb eines Jahres bis zum Ablauf von drei Jahren gestellt werden und die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten wird sich von 18.000 € auf 20.000 € erhöhen.
„Für uns ein weiterer Meilenstein“, so BBB-Chef Rolf Habermann. Seit Einführung des neuen Dienstrechts vor fast 10 Jahren sei die immer bessere Vereinbarkeit von privaten und beruflichen Anforderungen ein Schwerpunkt der Arbeit des BBB. „Die Wertschätzung von Kindererziehungszeiten gehört da einfach dazu“, betont Habermann.
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat