Die 3. Verhandlungsrunde der Einkommensrunde für Bund und Kommunen wurde ergebnislos beendet, die Verhandlungspartner konnten sich auf keine Lösung einigen, mit der beide Seiten hätten leben können. Deshalb wurde von der Arbeitgeberseite die Schlichtung angerufen. Aber: Was bedeutet das genau?
Bei einer Schlichtung versuchen zwei dazu ernannte Schlichter, die Arbeitgeber- und die Gewerkschaftsseite zu einem Kompromiss zu bewegen. Dazu erarbeiten sie eine Einigungsempfehlung, über die beide Seiten anschließend erneut verhandeln.
Der Schlichter für die Gewerkschaftsseite wird Hans-Henning Lühr sein, Jurist und ehemaliger Finanzstaatsrat Bremens, der für die Arbeitgeberseite Roland Koch, ehemaliger Ministerpräsident von Hessen.
Über rund zwei Wochen hinweg finden Beratungen in einer Schlichtungskommission statt, die aus jeweils 12 Mitgliedern besteht. Innerhalb dieser zwei Wochen herrscht Friedenspflicht, es sind also keine Streiks erlaubt.
Bei jeder Einkommensrunde hat im Wechsel die eine oder die andere Verhandlungsseite die entscheidende Stimme. Da dieses Mal die Arbeitgeberseite und somit ihr Schlichter Roland Koch diese Stimme hat, ist diese bei einem Patt ausschlaggebend.
Die Schlichtung wird spätestens am 24. März 2025 starten, Anfang April folgt dann eine 4. Verhandlungsrunde, in der den Arbeitgebern und den Gewerkschaften der erarbeitete Schlichterspruch vorgelegt wird. Er kann von beiden Seiten entweder angenommen, modifiziert oder abgelehnt werden. Bei einer Ablehnung kann es zu einer Urabstimmung oder Vollstreiks kommen.
Foto: Pexels/Sora Shimazaki
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