Beihilfe und Bürgerversicherung – geht das zusammen? Aus Sicht des BBB: nein!
Eine der prägendsten Ausgestaltungen des Beamtenverhältnisses ist das Zusammenspiel von Beihilfe und privater Versicherung. Die Bürgerversicherung birgt aber erhebliche Gefahren für das Gesundheitssystem an sich! Darauf hat der BBB erst kürzlich in einer Pressemitteilung hingewiesen.
Doch wie stehen die großen Parteien zur Einführung einer Bürgerversicherung? In einer Befragung unsererseits haben sich CSU, FDP und die Freien Wähler gegen eine Bürgerversicherung ausgesprochen, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke dafür.
CSU: „Wir werden am bewährten System der Beihilfe festhalten. Eine Einheitsversicherung, das heißt eine Abschaffung der privaten Krankenversicherung, wie andere sie fordern, lehnen wir ab.“
FDP: „Die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte ist nach wie vor das beste Modell. Versuche, die gesetzliche Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte zu öffnen, führen zu nachteiligen Effekten. Jüngere Beamte würden dann in der privaten Krankenversicherung verbleiben, weil die Policen relativ günstig sind und eine hohe Absicherung versprechen, während ältere Beamte oder solche mit Vorerkrankungen genötigt würden, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wo die Beiträge niedriger sind. Dies würde die gesetzlichen Krankenversicherungen eher schwächen als stärken. Gleichzeitig ist das System der Beihilfen bewährt, es umzustrukturieren führt möglicherweise zu einer Verschlechterung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten. Dies ist mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Beamten nicht zu vereinbaren.“
Freie Wähler: „Aus unserer Sicht wird die Attraktivität des öffentlichen Dienstes durch die gute Absicherung von Beamtinnen und Beamten im Krankheitsfall gestärkt. Denn die Beamtinnen und Beamten schätzen die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung in Kombination mit der staatlichen Beihilfe. Als FREIE WÄHLER stehen wir zu den aktuellen Beihilferegelungen, durch welche Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern einen Anspruch auf Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie zu Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge haben. Die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung lehnen wir ab.“
SPD: „Wir wollen eine einheitliche Bürgerversicherung. Bisher Privatversicherte können wählen, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln möchten. Die bestehenden privaten Versicherungsverträge werden selbstverständlich einen Bestandsschutz haben. Es werden allerdings keine neu Privatversicherten nach dem bisherigen Versicherungsrecht hinzukommen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen werden die Möglichkeit haben, Bürgerversicherungstarife und Zusatzversicherungen anzubieten. Für Beamtinnen und Beamte wird in der Bürgerversicherung ein beihilfefähiger Tarif geschaffen.“
Bündnis 90/Die Grünen: „Wir wollen, dass alle Menschen Zugang zu einer hochwertigen und bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung sowie einer erschwinglichen und verlässlichen Krankenversicherung haben. Daher werden wir uns dafür einsetzen, Wahlfreiheit für die Beamt*innen bei der Wahl ihrer Krankenversicherung einzuführen und die Benachteiligung gesetzlich versicherter Beamt*innen zu beenden. Jede und jeder soll selbst und ohne Benachteiligung entscheiden, ob er oder sie lieber gesetzlich oder lieber privat versichert sein möchte, lieber Beihilfe oder einen hälftigen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag bekommen möchte. Davon können alle profitieren, vor allem aber Beamtinnen und Beamte mit niedriger und mittlerer Besoldung, mit chronischen Erkrankungen sowie mit vielen Kindern.“
Die Linke: Leider haben wir auf unsere Anfrage keine Antwort bekommen. Im Themenpapier der Fraktion steht folgendes: „Wenn sich alle in Deutschland lebenden Menschen nach ihrem Einkommen an der Finanzierung des Gesundheitssystems beteiligen, dann wird es nicht nur gerechter zugehen, sondern die Beitragssätze könnten auch deutlich sinken. Deshalb haben wir das Konzept der Solidarischen Gesundheitsversicherung (Bürgerinnen- und Bürgerversicherung) entwickelt: (…) Private Krankenversicherung als Vollversicherung abschaffen: Die private Krankenversicherung wird auf medizinisch nicht notwendige Zusatzversicherungen beschränkt. Das in Europa einzigartige Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung wird damit beendet. (…)“
Bild: BBB